Unsere spezielle Beratung im Bereich des Datenschutzes
Die DSGVO (Gesetz)
Firmen und Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern, teilweise sogar ab 4 Mitarbeitern, (dazu zählen auch Praktikanten und Freiberufler) haben die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung und Meldung eines Datenschutzbeauftragten.
Die Haftung
Der Inhaber oder der Geschäftsführer eines Unternehmens haftet für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, unter Umständen mit seinem Privatvermögen, sofern grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde.
Die Strafen
Die Strafen wurden im Vergleich zum BDSG deutlich erhöht, vorher 50.000,- bis 300.000,- Euro. Ab dem 25.05.2018 wurden die Strafen teilweise bis zu 20 Millionen Euro erhöht. Dies gilt auch bei kleineren Firmen, die bereits mit Strafen ab 4% des Jahresumsatzes zur Kasse gebeten werden können.
Unsere Beratung
Mit unserer Dienstleistung sind sie rundum geschützt, weisen nach außen Sicherheit nach und sind auf der sicheren Seite gegen Abmahnungen und Strafen. Mit unserem 4-Schritte-Plan erledigt sich der Aufwand von selbst.