Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

und Gründercoaching gefördert durch die KfW

 

Erhöhter Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit als Baustein im Gründercoaching Deutschland

Wer kann einen Zuschuss erhalten?

Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.
Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden.
Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

maximal 3.600 Euro, bzw. 90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt.
Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten.
Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).

 

Hier bei uns können Sie den Antrag stellen.

Ab dem 01.10.2009 muss der Antrag beim Gründercoaching Deutschland online erfasst werden. Alle Daten, die über die Antragsplattform eingegeben werden, werden automatisch an uns übertragen. Dieser Antrag bildet die Grundlage für die Antragstellung und der Beratung. Wir leiten Ihren Antrag nach einer ersten kostenlosen Beratung an den Regionalpartner der KfW weiter. Der Regionalpartner leitet den Antrag anschließend weiter an die KfW.

Nehmen Sie Kontakt auf oder prüfen Sie hier, welche Möglichkeiten (z.B. ca. 15.000,- geschenkt vom Staat) es noch für Sie gibt.

 
     
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